Informationen A – Z

Absenzmeldungen


Ist ein Kind krank, muss es von den Eltern per Telefon (Lehrerzimmer: 052 319 17 62) abgemeldet werden. Wenn es nachher wieder zur Schule kommt, muss es unaufgefordert die von den Eltern visierte Absenz im Kontaktheft der Klassenlehrperson vorzeigen. Diese Absenz muss von der Klassenlehrperson visiert werden, auch wenn die Abwesenheit keine Klassenstunden betraf.

Anfahrtsplan


Wegbeschreibung ab Autobahn N4:

Wählen Sie die Autobahnausfahrt Benken, fahren Sie dann in Richtung Marthalen unter der Bahnlinie hindurch bis zur nächsten Kreuzung. Biegen Sie links nach Marthalen ab. Nach etwa 200 Meter kommt auf der linken Seite das Gebäude der Sekundarschule Kreis Marthalen.

Ansicht des Areals von oben

Schulanlage

Wegbeschreibung mit öffentlichem Verkehr (ca. 7 Minuten zu Fuss ab Bahnhof) S33 von Winterthur oder Schaffhausen bis Marthalen. Nach dem Aussteigen auf Ruedelfingerstrass in Richtung Dorf gehen (= Busparkplatz liegt nun jenseits der Gleise). Nach ca. 400 m kommt ein Fussgängerstreifen. Knapp 100 m weiter rechts in den kleinen Weg ("Weierwegli") abbiegen, der einem Weiher entlang zur Schulanlage führt. Nach Überqueren der kleinen Brücke rechts um den Bau gehen, um zum Haupteingang (Trakt B) zu gelangen. Zugang zu Schulleiterbüro und Lehrerzimmer: Durchgang zwischen Turnhalle und Trakt A nehmen; über Pausenplatz zum Haupteingang gehen (geradeaus). Im Entrée rechts befindet sich das Schulleiterbüro, zweimal rechts das Lehrerzimmer.

Aufenthaltsraum


Der Aufenthaltsraum steht nur Schülerinnen und Schülern der SKM zur Verfügung, die solidarisch für die hinterlassene Ordnung verantwortlich sind. Die Schüler/innen tragen sich auf der Anwesenheitsliste ein. Im Aufenthaltsraum gelten auch während der Mittagszeit die SKM-Regeln.

Berufsvorbereitungsjahr


Die Sekundarschule Kreis Marthalen hat mit der Stadt Winterthur eine Leistungsvereinbarung zum Berufsvorbereitungsjahr «profil.» abgeschlossen. Dieses zusätzliche Schuljahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufswelt. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 17 Jahre (Stichtag ist der erste Schultag) alt sind - bei den Angeboten «Sprache und Kultur» nicht älter als 21 Jahre. Die Jugendlichen müssen sich in mindestens zwei verschiedenen Berufen erfolglos beworben haben, um an der Schule «profil.» aufgenommen werden zu können.

Kostenteiler:
Gemeinde Fr. 14'500.- / Eltern Fr. 2'500.-

Das Materialgeld von ca. Fr. 350.- wird den Eltern verrechnet.

Link zu BVJ Kostenvereinbarung

Deutsch als Zweitsprache


Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche, die eine nicht-deutsche Erstsprache haben und Deutsch als Zweitsprache lernen. Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler erhalten während eines Jahres DaZ-Anfangsunterricht in Kleingruppen im Umfang von 5 Wochenlektionen. Im anschliessenden DaZ-Aufbauunterricht werden sie in Kleingruppen, im Teamteaching oder Einzelunterricht weiter im Erwerb von Deutschkompetenzen gefördert, damit sie dem Regelunterricht folgen können.

Dispensationen


Auszureichenden Gründen und unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse der Schülerin/des Schülers können ausserhalb der Jokertage weitergehende Dispensationen bewilligt werden.

Dispensationsgründe sind gemäss §29 der Volksschulverordnung:

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Gesuche für Dispensationen bis zu zwei Tagen sind der Klassenlehrperson einzureichen. Gesuche für Dispensationen bis zu drei Tagen sind möglichst frühzeitig schriftlich an die Schulleitung zu richten. Gesuche für längere Dispensationen sind bei der Schulpflege einzureichen.

Elternmitwirkung


Das Elternteam ist die Elternmitwirkung der Sekundarschule Kreis Marthalen. Für die bestmögliche Entwicklung jedes Kindes ist es wichtig, dass Eltern und Schule zusammenarbeiten. Darum engagieren wir uns im Elternteam. Von Schule und Eltern gemeinsam organisierte Aktivitäten und Projekte tragen dazu bei, das Schulleben für die Kinder, Eltern und Lehrpersonen zu bereichern und die Schulgemeinschaft zu stärken. Das gegenseitige Vertrauen wächst und das ist eine gute Basis, um auftretende Probleme frühzeitig anzugehen und konstruktiv zu lösen. Die Elternmitwirkung ist weder eine Schulaufsicht, noch vertritt sie Einzelinteressen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich für unsere Schule stark zu machen! Sie sind in unserem Team herzlich willkommen! Bei Interesse, Fragen oder Anliegen dürfen Sie gerne mit uns in Kontakt treten:

elternteam@skmarthalen.ch

Leitfaden

Elternrechte, Elternpflichten


Das Volksschulgesetz regeln die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Schulpflege, Lehrpersonen und Eltern sowie Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.

Ferienplan


Die aktuellen Feriendaten finden Sie im Ferienplan 24-26 und im Ferienplan 25-27.

Förderzentrum

Das Förderzentrum ist fester Bestandteil der SKM. Es ist ein zusätzlicher Ort, wo Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie mit besonderen Begabungen und/oder anderen Bedürfnissen während einer vereinbarten Dauer kompetent betreut und unterstützt werden. Im Förderzentrum werden differenzierte Angebote bereitgehalten. Von Montag bis Freitag arbeitet hier eine Lehrperson. Es wird auch Hausaufgabenunterstützung angeboten.

Gymnasium


Für Schülerinnen und Schüler, die nach der 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule das Kurzgymnasium besuchen möchten, werden zwischen Herbstferien und Aufnahmeprüfungstermin im März Gymivorbereitungskurse angeboten.
Informationen zu den verschiedenen Winterthurer Gymnasien finden Sie hier:

Handyregeln an der SKM


Das Handy ist im Unterricht unsichtbar und lautlos. Die lautlose Benutzung ist erlaubt von 12.00 bis 13.40 Uhr, sowohl draussen als auch im Schulhaus, und während der kleinen Pausen nur draussen. Im Unterricht kann die Lehrperson Aufträge erteilen, die mithilfe des Handys gelöst werden können. Es steht ihr aber nicht frei, die Pausenregelung im Schulzimmer aufzuheben. Für erwartete Notfälle und wichtige Nachrichten (z.B. Terminvereinbarung mit Lehrmeister) kann die Lehrperson eine Ausnahmeregelung bewilligen, sofern ihr bei Unterrichtsbeginn mitgeteilt wird, dass ein Anruf erfolgen könnte.

Hausaufgabenunterstützung


Für Schülerinnen und Schüler, die das wünschen, findet im Förderzentrum eine Hausaufgabenunterstützung statt. Dort kann man auch ohne Hilfe Hausaufgaben lösen, um nachher zu Hause davon befreit zu sein.

Integrative Förderung


Kinder mit spezifischen Schwächen oder besonderen Begabungen werden mit gezielter Förderung durch die Klassenlehrperson und die schulische Heilpädagogin (SHP) unterstützt und gefördert. Die Förderung durch die SHP kann im Klassenunterricht, in Fördergruppen oder wenn nötig im Einzelunterricht stattfinden.

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule ISR


Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund ihrer Behinderung bzw. ihren spezifischen Bedürfnissen mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen unterrichtet. Eine Sonderschulung kann unter bestimmten Voraussetzungen in Form der integrierten Sonderschulung ISR in der öffentlichen Schule erfolgen. Für die Förderung und Begleitung können ergänzend zur heilpädagogischen Unterstützung auch andere Fach- und Hilfspersonen eingesetzt werden, die die Tragfähigkeit der Regelklasse erhöhen.

Jokertage


Gemäss §30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Der Bezug der Jokertage (immer ganze Tage, auch wenn an den Tagen der Unterricht nur halbtags stattfindet) muss der Klassenlehrperson sowie allfälligen weiteren Lehrpersonen, bei denen die Schülerin/der Schüler am betreffenden Tag bzw. an den betreffenden Tagen Unterricht hat, vorgängig mitgeteilt werden. Die Schülerin/der Schüler informiert sich über den verpassten Schulstoff und ist selber für dessen Aufarbeitung verantwortlich. Wir haben kein Formular, sondern verlangen eine schriftliche Information.

Klassenlager


Auf der Sekundarstufe findet pro Schuljahr mind. eine ausserschulische Woche – Projekt- oder Kurswoche, im 2. Jahrgang noch ein Klassenlager – statt. Die Kosten für das Klassenlager gehen zu Lasten der SKM. Die Eltern leisten daran einen Verpflegungsbeitrag.

Telefonkontakt Lehrerzimmer

Lehrerzimmer Tel. 052 319 17 62
Die Lehrerschaft ist in den Pausen zu erreichen:
In der übrigen Zeit erreichen Sie uns über den Telefonbeantworter.
 
 

Logopädietherapie


Eine logopädische Massnahme ist angezeigt, wenn Kinder Auffälligkeiten in den Bereichen Spracherwerb und Begriffsbildung, Kommunikation sowie beim Lesen und Schreiben aufweisen. Die Frühförderung und Prävention im Kindergarten und in der Primarschule sind wichtig, um Lern- und Entwicklungsstörungen zu vermeiden. Die Logopädietherapie findet im Einzel- oder Gruppenunterricht statt, kann aber auch integrativ erfolgen und wird durch eine Logopädin / einen Logopäden vor Ort erteilt.

Psychomotoriktherapie


Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung werden im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich gefördert und im emotional-sozialen Bereich unterstützt. Die Intervention erfolgt kind- und fallbezogen, die Therapie kann als Einzel- oder Gruppenunterricht durchgeführt werden.

Psychotherapie


Psychotherapie ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die bei der Bewältigung ihrer seelischen Probleme und Leiden oder ihrer Persönlichkeitsentwicklung spezifische Unterstützung brauchen. Das Angebot der Volksschule konzentriert sich auf die schulische Indikation. Das heisst, ohne Therapie wäre das schulische Fortkommen gefährdet oder es sind negative Auswirkungen auf den Umgang mit Menschen oder Anforderungen im schulischen Alltag festzustellen. Die Therapie erfolgt aufgrund einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst Bezirk Andelfingen. Dieser Dienst vermittelt auch eine geeignete Therapiestelle.

Schularzt


Auf der Sekundarstufe erfolgt in der 3. Klasse eine obligatorische schulärztliche Untersuchung. Sie wird von der Gemeinde finanziert, sofern dem Arzt, der Ärztin der Gutschein eingereicht wird, den die betroffenen Jugendlichen in der Schule erhalten. Die Untersuchung beinhaltet Seh- und Hörtest, Messen von Grösse und Gewicht, Kontrolle des Impfstatus. Sie kann beim Hausarzt-Zentrum Fleudebüel in Marthalen oder bei einem Privatarzt, einer Privatärztin durchgeführt werden.
Informationen zum schulärztlichen Dienst finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.

Schulhausordnung


Die Hausordnung und die Regeln für die Benützung der Schulanlage können die Schüler/innen in ihrem Kontaktheft nachlesen.

Schulprogramm


Schulprogramm ab 2022

Schulsozialarbeit


Die Schulsozialarbeit übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Schule und Familie. Das niederschwellige Angebot kann von allen an der Schule Beteiligten – Kinder und Jugendliche aller Stufen, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung – unkompliziert und kostenlos genutzt werden, entweder während der Präsenzzeiten im Schulhaus oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Schulsozialarbeiterin untersteht der Schweigepflicht.

Talentschulen


Die Wohnortgemeinde ist verpflichtet, das Schulgeld jener Talente zu übernehmen, welche die vom Regierungsrat bewilligten Kunst- und Sportschulen Zürich oder Uster besuchen. Bei dem aufs Schuljahr 2018/19 neu eröffneten Talent-Campus in Winterthur handelt es sich um eine private Kunst- und Sportschule, deren Kosten nicht durch die Wohnortsgemeinde übernommen werden müssen. Die Schulpflege überprüft aber auf Gesuch der Eltern eine allfällige Unterstützung.

Umstufungen Sekundarschule


Termine für Umstufungen in der Abteilung (A oder B) und der Anforderungsstufe (I, II oder III) in den Fächern Mathematik und Französisch (1. Jg) bzw. Englisch (2. und 3. Jg.):
  • Für die Schüler/-innen der 1. Sek Mitte/Ende November, vor den Frühjahrsferien und auf Ende des Schuljahres.
  • Für die Schüler/-innen der 2. und 3. Sek auf Ende des Semesters.

Verkehrs- und Kriminalprävention


Schülerinnen und Schüler aller Stufen erhalten Verkehrsunterricht. In der 1. Sek wird das Thema Kriminalprävention vermittelt. Der Unterricht wird von einem bei der Kantonspolizei Zürich angestellten Kinder- und Jugendinstruktor erteilt. Die SKM trägt die Kosten.

Versicherungen


Unfall
Verunfallt ein Schüler/eine Schülerin auf dem Schulweg, im Unterricht oder während der Pause, melden die Eltern dies ihrer Unfallversicherung. Die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Die SKM hat keine ergänzende Versicherung abgeschlossen.

Haftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus Personen- und Sachschäden, die Ihr Kind Dritten zufügt, und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Ein Beispiel: Beschädigt ein Kind einen persönlichen Gegenstand, der ihm nicht gehört (Kleidung, Brille, Velo, Kickboard etc.), haftet die Schule nicht. Derartige Schäden müssen der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden.

Zeugnis


Die Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr ein Zeugnis, jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres. Beurteilt werden die Leistungen in den Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.