Gemäss § 7 Abs. 2 des Gemeindegesetzes veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung.
Die Rechtssammlung der SKM ist nach Sachgebieten geordnet.
Gemäss § 7 Abs. 2 des Gemeindegesetzes veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung.
Die Rechtssammlung der SKM ist nach Sachgebieten geordnet.